Montag, 14. Oktober 2019

Das höhere Recht des Eigenwillens und seine Grenzen

"Ich schlief und träumte, das Leben wäre Freude.
Ich erwachte und sah, das Leben war Pflicht.
Ich handelte und siehe, die Pflicht war Freude."

Rabindranath Tagore

Ich will noch etwas dazu sagen, dass man nicht glaubt aus meiner Aussage, das der Eigenwille das höchste Recht ist, dass man machen kann, was man will.
Der Eigenwillen hat dann nicht höheres Recht, wenn man sich freiwillig jemand anderem sich unterstellt.
So hat die Firma in der man sich bewirbt und eingestellt wird, bzw seine Vorgesetzten ein bestimmtes Weisungsrecht.
Oder der Staat und seiner Regierung in den man sich freiwillig inkarniert, dieser Gemeinschaft mit Ihren Regeln muss man sich unterstellen.
Oder die Eltern von nicht volljährigen Kindern haben Rechte, die sich das Kind unterordnet, wenn es dort sich freiwillig inkarniert
Oder es gibt geistige Führungskräfte oder auch Personen z.B. in der Familie oder bestimmten Bereichen in uns, denen wir uns freiwillig unterordnen
Usw.
D.h. das Recht des Eigenwillen endet da wo wir uns irgendwo freiwillig unterordnen bzw dazu verpflichten oder in Rechtsbereiche anderer unberechtigt eingreifen.
Ein einfacher Gradmesser herauszufinden, was richtig ist, ist das Rechtsystem z.B. des Staates in dem man lebt und man sollte sich m.E. strikt danach richten und nicht glauben man hätte ausserhalb dessen irgendwelche Rechte. Wenn man diese hat, sollte man dies den geistigen Kräften überlassen und nicht selber sich Rechte anmaßen und durchsetzen.

Das ist meine Meinung zu dem Thema.

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