Mittwoch, 25. März 2020

Gratulation Frau Künast!

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/online-hetze-k%c3%bcnast-siegt-vor-gericht-in-hate-speech-verfahren/ar-BB11DvbQ?ocid=NL_DEDE_2017_Sep8OM2-PID87338

Ich denke man muss hier rechtlich klare Schranken setzen was Beleidigungen und auch Bedrohungen sind.
Ich halte nichts davon Beleidigung und Bedrohung unter dem Begriff Hasskommentare zu führen, denn Hass und Wut sind Gefühle und meines Erachtens nicht strafbar und der Begriff Hasskommentare kann zur Meinungsunterdrückung genutzt werden, aber Bedrohungen und Beleidigungen sind strafbar.
Ich denke auch es ist nur die Frage der Zeit wenn die IP Adresse bekanntgegeben wird bei Verbrechen wie Beleidigungen. Grundsätzlich wird man nicht das Manpower haben das Internet frei von Beleidigungen und Bedrohungen zu halten, aber wenn die rechtliche Situation klar ist hat dies auch Auswirkungen auf das Bewusstsein der Nutzer. Problematisch wird es erst wenn Software zur Unterdrückung von Kommentaren benutzt wird, was zur Willkür m.E. führen wird ohne wahrscheinlich Einspruch einlegen zu können.

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